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Persönliche Angelegenheiten

Kindesunterhalt und Sozialleistungen

Kindesunterhalt ist eine Zahlung zum Unterhalt des eigenen Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil.

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates an Familien mit Kindern, die Eltern mit Kindern entlasten und ihre Situation angleichen soll.

Bis zum 18. Lebensjahr müssen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen.

Kindesunterhalt

Der Elternteil, der für ein Kind das Sorgerecht hat und vom anderen Elternteil Leistungen erhält, erhält diese im eigenen Namen, muss sie jedoch zum Wohl des Kindes verwenden.

  • Bei einer Scheidung, einer Beendigung der eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie bei Änderungen des Sorgerechts für ein Kind sollten sich Eltern über den Kindesunterhalt einigen.
  • Den Unterhalt beantragt in der Regel der Elternteil, bei dem das Kind seinen gesetzlichen Wohnsitz hat und lebt.
  • Vereinbarungen zum Kindesunterhalt sind nur gültig, wenn sie von einem Bezirkskommissar bestätigt wurden.
  • Eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt kann geändert werden, wenn sich die Umstände ändern oder wenn sie nicht dem Wohl des Kindes dient.
  • Streitigkeiten bezüglich der Zahlung von Kindesunterhalt sollten an einen Bezirkskommissar verwiesen werden.

Informieren Sie sich auf der Website der Sozialversicherungsbehörde und des Bezirkskommissars über Kindesunterhalt.

Kindergeld

Das Kindergeld soll Eltern mit Kindern helfen und ihre Situation ausgleichen. Bis zum 18. Lebensjahr wird den Eltern für jedes Kind ein bestimmter Betrag ausgezahlt.

  • Kindergeld steht Eltern mit Kindern unter 18 Jahren zu.
  • Für das Kindergeld ist kein Antrag notwendig. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
  • Die Höhe des Kindergeldes berechnet das Finanzamt auf Grundlage der Steuererklärungen.
  • Das Kindergeld wird vierteljährlich ausgezahlt: 1. Februar, 1. Mai, 1. Juni und 1. Oktober
  • Kindergeld gilt nicht als Einkommen und ist nicht steuerpflichtig.
  • Für Kinder unter 7 Jahren wird ein besonderer Zuschlag gezahlt, der ebenfalls einkommensabhängig ist.

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Website der isländischen Steuer- und Zollbehörde (Skatturinn).

Bis zum 18. Lebensjahr müssen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen.