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Transport

Fahrzeugzulassung und -inspektion

Alle nach Island eingeführten Fahrzeuge müssen vor der Nutzung angemeldet und überprüft werden. Fahrzeuge werden im Fahrzeugregister der isländischen Verkehrsbehörde registriert . Ein Fahrzeug kann abgemeldet werden, wenn es ein Totalschaden ist oder außer Landes gebracht werden soll.

Für alle Kraftfahrzeuge besteht die Pflicht, sie regelmäßig bei den zuständigen Prüfstellen überprüfen zu lassen.

Widerstand

Fahrzeuge werden im Fahrzeugregister der isländischen Verkehrsbehörde registriert . Alle nach Island eingeführten Fahrzeuge müssen registriert und überprüft werden, bevor sie verwendet werden können. Dazu gehören Informationen über die Marke und die Eigentümer des Fahrzeugs, Gebühren usw.

Bei der Zulassung wird eine Zulassungsnummer vergeben, das Fahrzeug wird durch den Zoll abgefertigt und bei einer Prüfstelle untersucht. Das Fahrzeug ist vollständig zugelassen, sobald es die Prüfung bestanden hat und versichert ist.

Die Zulassungsbescheinigung, die dem Eigentümer nach der Zulassung des Fahrzeugs ausgestellt wird, muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Abmeldung

Ein Fahrzeug kann abgemeldet werden , wenn es abgeschrieben ist oder außer Landes gebracht werden soll. Abgeschriebene Fahrzeuge müssen zu einer Sammelstelle gebracht werden. Nach der Abmeldung eines Fahrzeugs wird vom Staat eine besondere Rückzahlungsgebühr gezahlt.

So geht's:

  • Der Besitzer eines Fahrzeugs gibt es an ein Autorecyclingunternehmen zurück
  • Das Recyclingunternehmen bestätigt den Erhalt des Fahrzeugs
  • Das Fahrzeug wird automatisch von der isländischen Verkehrsbehörde abgemeldet.
  • Die Finanzverwaltungsbehörde des Staates zahlt die Rückgabegebühr an den Fahrzeugbesitzer.

Informationen zu Autoverwertungsbetrieben sowie ein Antragsformular für die Rückzahlung finden Sie hier.

Informationen zur Rücknahmegebühr für abgemeldete Fahrzeuge.

Inspektion

Alle Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig von autorisierten Prüfstellen überprüft werden. Der Aufkleber auf Ihrem Nummernschild gibt an, in welchem Jahr die nächste Überprüfung fällig ist (der Prüfaufkleber auf Ihrem Nummernschild darf niemals entfernt werden), und die letzte Ziffer der Zulassungsnummer gibt den Monat an, in dem die Überprüfungen durchgeführt werden müssen. Wenn die letzte Ziffer 0 ist, muss das Auto im Oktober überprüft werden. Der Prüfnachweis muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Motorräder sollten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli überprüft werden.

Sollten am untersuchten Fahrzeug Auffälligkeiten festgestellt werden, ist eine Behebung der festgestellten Mängel und eine erneute Fahrzeugüberprüfung erforderlich.

Wenn die Kfz-Steuer oder die Pflichtversicherung nicht bezahlt sind, wird das Auto nicht zur Besichtigung zugelassen.

Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Untersuchung gebracht, wird dem Eigentümer/Halter des Fahrzeugs eine Geldbuße auferlegt. Die Geldbuße wird zwei Monate nach dem Zeitpunkt fällig, zu dem das Fahrzeug zur Untersuchung gebracht werden musste.

Fahrzeuginspektion:

Aðalskoðun

Frumherji

Tékkland

Alle nach Island eingeführten Fahrzeuge müssen vor der Nutzung registriert und überprüft werden. Die Fahrzeuge sind im Fahrzeugregister der isländischen Verkehrsbehörde registriert.