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Persönliche Angelegenheiten

Elternzeit

Jeder Elternteil hat Anspruch auf sechs Monate Elternzeit. Davon können sechs Wochen zwischen den Eltern übertragen werden. Der Anspruch auf Elternzeit erlischt, wenn das Kind 24 Monate alt wird.

Durch die verlängerte Elternzeit werden die familiären Pflichten beider Elternteile gefördert und Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen.

Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Verlängerung Ihrer Elternzeit aushandeln. Dadurch verringert sich Ihr monatliches Einkommen entsprechend.

Elternzeit

Anspruch auf Elterngeld haben beide Elternteile, sofern sie sechs Monate ununterbrochen auf dem Arbeitsmarkt aktiv waren.

Eltern haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie vor dem Geburtstermin des Kindes bzw. vor dem Einzug des Kindes in die Familie (bei Adoption oder dauerhafter Pflege) sechs Monate ununterbrochen auf dem Arbeitsmarkt aktiv waren. Dies bedeutet, dass sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld mindestens 25 % beschäftigt sind oder aktiv nach einem Arbeitsplatz suchen.

Die Höhe der Zahlungen hängt von deren Status auf dem Arbeitsmarkt ab. Weitere Informationen zu den Zahlungen finden Sie auf der Website der Arbeitsdirektion. Darüber hinaus können Eltern vorübergehend unbezahlten Elternurlaub nehmen, bis das Kind 8 Jahre alt ist.

Die Zahlung des Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaubs müssen Sie mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin auf der Website der Arbeitsdirektion beantragen. Der Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub muss Ihrem Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin mitgeteilt werden.

Eltern, die Vollzeit studieren, sowie Eltern, die nicht berufstätig sind oder einer Teilzeitbeschäftigung von weniger als 25 % nachgehen, können Mutterschafts-/Vaterschaftsbeihilfe beantragen. Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin gestellt werden .

Schwangere Frauen und Arbeitnehmer im Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und/oder in Elternzeit dürfen nicht aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen werden, es sei denn, es liegen triftige und berechtigte Gründe vor.

Jeder Elternteil erhält sechs Monate Elternzeit.